
Der Enteignungsgleiche Eingriff ist ein Institut des deutschen Staatshaftungsrechts. == Grundsätzliches == Gerichtet ist der Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff auf die Entschädigung für Eigentumsverletzungen durch rechtswidrige hoheitliche Eingriffe. Der enteignungsgleiche Eingriff wurde vom Bundesgerichtshof 1952 erstmalig im Wege der R...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Enteignungsgleicher_Eingriff

Rechtswidrige faktische Eigentumsverletzung. Ein enteignungsgleicher Eingriff liegt ebenfalls bei einem rechtswidrigen Vollzug eines verfassungsgemäßen Gesetzes vor. Die Rechtsgrundlage wird ebenso wie beim enteignenden Eingriff aus dem Aufopfe- rungsgedanken der §§ 74, 75 der Einleitung zum allgemeinen preußischen Landre...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
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